Super-Ökobonus: 110%
Steuerabsetzbetrag und unsere Angebote
Um den Neustart in der Covid-19-Pandemie zu erleichtern, sieht der Staat im entsprechenden Dekret den sogenannten Super-Ökobonus vor. Es handelt sich um Steuererleichterungen, mit denen die energetische Sanierung bestehender Bausubstanz unterstützt werden soll. Sanierungsmaßnahmen lohnen sich derzeit also gleich doppelt.
Wofür kann man den Super-Ökobonus geltend machen?
Dank des Super-Ökobonus haben Bauherren die Möglichkeit, 110 Prozent der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Diese Möglichkeit gilt für Ausgaben, die nach dem 1. Juli 2020 angefallen sind und noch bis Ende 2021 anfallen, und zwar für folgende Sanierungsmaßnahmen:
- Maßnahmen zur Wärmedämmung der Außenhaut, also von Wänden und Dächern eines Gebäudes, allerdings nur, sofern die Arbeiten mehr als 25 Prozent der Bruttogesamtfläche betreffen
- Austausch von bestehenden, gemeinsam genutzten, zentralen Heizanlagen in Mehrfamilienhäusern
- Austausch bestehender Heizanlagen in Einfamilienhäusern bzw. von autonomen Heizanlagen in einzelnen Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern
Weitere Maßnahmen, für die der Super-Ökobonus beansprucht werden kann
Werden über die hauptsächlichen, in einem der oben angeführten Punkte aufgelisteten Maßnahmen hinaus noch weitere Schritte zur Verbesserung der Energiebilanz eines Gebäudes gesetzt, kann auch für diese der Super-Ökobonus in Anspruch genommen werden. Allerdings nur, wenn diese sekundären Maßnahmen in Kombination mit einer der oben genannten Arbeiten ausgeführt werden. Zu den sekundären Maßnahmen zählen:
- Austausch von Türen und Fenstern,
- Anbringen von Sonnenschutz-Systemen,
- Einbau von Domotik-Systemen,
- Installation von Photovoltaikanlagen,
- Einbau von Ladestationen für E-Fahrzeuge.
Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt des Super-Ökobonus notwendig?
Um in den Genuss des Super-Ökobonus zu kommen, müssen die am Gebäude durchgeführten Arbeiten in eine der anfangs genannten drei Kategorien fallen. Zudem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durch die Sanierung verbessert sich das Gebäude um mindestens zwei Energieklassen. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Gebäude durch die Maßnahmen in die höchste Energieklasse aufsteigen.
- Das Gebäude muss die in der entsprechenden gesetzlichen Regelung festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
- Die eingesetzten Dämmmaterialien müssen vorgegebene technische und umwelttechnische Standards erfüllen.
Wer kann den Super-Ökobonus in Anspruch nehmen?
Vom Super-Ökobonus profitieren können
- Miteigentümer von Mehrfamilienhäusern (für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen)
- Natürliche Personen als Eigentümer von Wohneinheiten (für Arbeiten an höchstens zwei Einheiten)
- Wohnbauinstitute
- Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum
- Organisationen des dritten Sektors (Non-Profit, Ehrenamt)
- Amateursportvereine und -verbände
Potenza Versicherungen: Wir stehen Ihnen zur Seite!
Es besteht die Möglichkeit, den Steuerbonus an UnipolSai zu verkaufen, also an unsere Partner-Versicherungsgesellschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie dabei gern.
Diese Möglichkeit bietet den Vorteil, dass UnipolSai Ihnen einen Betrag in der Höhe von 102%* der für den Super-Ökobonus anerkannten Gesamtkosten auszahlt. Von diesem Vorteil können Bauherren (Eigentümer, Miteigentümer) ebenso Gebrauch machen wie Bauunternehmen, die die entsprechenden Arbeiten durchführen.
*Der Wert 102% hat bis zum 31.12.2020 Gültigkeit.
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.