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Sicher auf der Piste: Versicherung ist Pflicht

Seit 1. Jänner 2022 gelten neue rechtliche Regeln für den Wintersport: vom Pistenskifahren zum Skifahren außerhalb der Piste, vom Snowboard über Telemark bis hin zum Rodeln.

Sie alle sind im Dekret 40/2021 festgeschrieben, das auch und vor allem eine Versicherungspflicht für Wintersportler vorsieht. Dies vor allem angesichts der zahlreichen Unfälle, die Jahr für Jahr auf den Skipisten passieren.

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Versicherungspflicht für Wintersportler vorsieht. Dies vor allem angesichts der zahlreichen Unfälle, die Jahr für Jahr auf den Skipisten passieren.

Damit stellt die neue gesetzliche Regelung eine weitreichende Neuerung gegenüber bisher geltenden Normen dar, ist es nun doch der Skifahrer, der eigens haftpflichtversichert sein muss. Dazu kommt die Helmpflicht für alle Unter-18-Jährigen, wobei beide Regelungen nicht nur für Skifahrer gelten, sondern für alle, die die Pisten nutzen, also auch Snowboarder oder Telemarker.

Versicherung für den Skisport

Ebenso verschärft wurden die Regeln, was Alkohol auf Pisten betrifft. Demnach ist es nun untersagt, in alkoholisiertem Zustand auf die Piste zu gehen, eine Regelung, die mit Hilfe von Alkoholtests auch kontrolliert werden kann. Geht es nach dem Gesetzgeber, soll das Skifahren übrigens nicht nur sicherer, sondern auch grüner werden. So sieht die neue gesetzliche Regelung vor, dass Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeit von Skigebieten eingehend überprüft werden müssen.

Bei so vielen Neuerungen ist es eine gute Nachricht, dass Unipol mit seiner Ski-Versicherung Sciatore bereits eine Lösung für die Haftpflichtversicherungspflicht für Wintersportler bereithält. Die Polizze sichert Sie und Ihre Familie bei Haftungsansprüchen Dritter ab, und zwar im gesamten privaten Bereich, also auch beim Wintersport, solange dieser nicht professionell betrieben wird. Wer die Polizze „Casa“ bzw. „Casa&Servizi“ (Bereich „Vita privata”, also Privatleben inklusive) abgeschlossen hat, für den ist die Haftpflichtversicherung „Sciatore“ bereits eingeschlossen, in jedem Fall aber ist sie von der App UnipolSai problemlos herunterzuladen.

Also, worauf warten Sie? Sichern Sie Ihr Wintersportvergnügen ab und fordern Sie bei uns eine entsprechende Haftpflichtversicherung an.

Insgesamt zielt die Reform natürlich darauf ab, Wintersport sicherer zu machen. Die Pflichten, die damit einhergehen, betreffen Skifahrer und Skiliftbetreiber gleichermaßen. Skifahrer sind – wie bereits erklärt – verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, während die Betreiber wiederum die Pflicht haben, detaillierte Informationen über ihre Pisten zur Verfügung zu stellen und so klarzumachen, welche Gefahren eventuell auf die Nutzer warten. Das wiederum bringt mit sich, dass Skifahrer sich nur auf solche Pisten wagen dürfen, die ihrem Können und ihrer Erfahrung entsprechen.

Welche neuen Pflichten für Skifahrer gibt es also?

Die neuen Normen schreiben eine Haftpflichtversicherung für Pistennutzer vor, aber damit noch nicht genug.

  • Es ist verboten, Skipisten alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen zu betreten. Entsprechende Stichprobenkontrollen, also Alkoholtests für Skifahrer, sind vorgesehen. Übertretungen werden mit Verwaltungs- und Geldstrafen belegt, die von 100 bis 150 Euro für eine fehlende Haftpflichtversicherung (Art. 30) bis zum unmittelbaren Entzug des Skipasses reichen.
  • Die Helmpflicht wurde auf Unter-18-Jährige ausgeweitet. (Art. 17) Bisher galt sie lediglich für Unter-14-Jährige.
  • Es gilt nun die Pflicht, auf die Beschilderung zu achten und die entsprechenden Vorschriften (Sicherheitsvorkehrungen, Tempolimits) einzuhalten.
  • Vorschrift ist nun, den Zustand der Pisten, die Sicht- und Wetterverhältnisse zu kontrollieren und die eigene Fahrweise den Bedingungen anzupassen, wobei die Definition von „die Bedingungen“ von der verwendeten Ausrüstung über die technische Beschaffenheit der Piste bis zum „Verkehr“ reicht.
  • Jeder Wintersportler muss nun eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Schäden und Verletzungen abdeckt, die man an Dritten verursacht (Art. 30). Weil der Skifahrer nun verantwortlich für sein Verhalten auf der Piste ist, muss er seine Geschwindigkeit den Pistenverhältnissen, dem Wetter und dem „Verkehr“ auf der Piste anpassen.
  • Für Skitourengeher, Variantenfahrer und Wanderer abseits begangener Wege gilt nun die Pflicht, mit einem Lawinenverschütteten-Suchgerät (LVS) ausgestattet zu sein. Dazu kommt die Notwendigkeit, eine Sonde und eine Schaufel mit sich zu führen, und zwar vor allem überall dort, wo ein Lawinenrisiko besteht.

All diese neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit all jener zu erhöhen, die den Winter und den Schnee genießen. Und all jener, die einen Schaden erleiden und das Recht auf eine entsprechende Entschädigung haben.