Pflichtversicherung gegen Katastrophenereignisse für Unternehmen: Bis zum 31.12.2024 sind italienische Unternehmen verpflichtet, eine Pflichtversicherung gegen Schäden durch Katastrophenereignisse abzuschließen. Diese Verpflichtung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 eingeführt, um Unternehmen vor diesen Risiken zu schützen. Katastrophenereignisse sind extreme und unerwartete Naturereignisse, die umfangreiche und schwere Schäden an Menschen, Eigentum oder der Umwelt verursachen können.
Inhalt
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Pflichtversicherung gegen Katastrophenereignisse für Unternehmen
Welche Unternehmen müssen geschützt werden?
Unternehmen mit Sitz in Italien und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Italien eine feste Niederlassung haben und in das Handelsregister eingetragen sind. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe.
Welche Risiken stellen Katastrophenereignisse dar?
Erdbeben
Überschwemmungen und Hochwasser
Erdrutsche
Sturzfluten
Die Risiken im Zusammenhang mit Katastrophenereignissen, für die Unternehmen verpflichtend eine Versicherung abschließen müssen, umfassen eine Vielzahl von Naturkatastrophen, die schwere Schäden an Eigentum und Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs verursachen können. Hier sind die Hauptgefahren:
1. Erdbeben: Seismische Erschütterungen, die strukturelle Schäden an Gebäuden, Infrastrukturen und Maschinen verursachen und die Produktionstätigkeiten unterbrechen können.
2. Überschwemmungen und Fluten: Überflutung eines Gebiets, verursacht durch das Übertreten, Überlaufen oder Austreten von Wasser und allem, was es mit sich führt, von den Ufern natürlicher und künstlicher Wasserläufe, von Seen und Becken, auch wenn diese durch atmosphärische Ereignisse entstehen.
3. Erdrutsche und Hangrutschungen: rasche Bewegung, Rutschen oder Ablösung von Felsen, Geröll oder Erde entlang eines Hangs oder eines gesamten Reliefs unter der Wirkung der Schwerkraft, Abbruch von Erde und Felsen, auch wenn dies nicht durch Wasserinfiltrationen verursacht wird.
Welche Art von Schäden deckt die obligatorische Versicherung gegen Katastrophenereignisse für Unternehmen ab?
Die obligatorischen Versicherungen gegen Katastrophenereignisse für Unternehmen decken in erster Linie direkte Schäden ab. Diese umfassen physische Schäden an Gebäuden, Maschinen, Ausrüstungen und anderem Firmenvermögen, die direkt durch das Katastrophenereignis verursacht wurden, wie zum Beispiel ein Erdbeben, eine Überschwemmung oder ein Erdrutsch.
Direkte Schäden: Dies sind unmittelbare, greifbare materielle Schäden, die aufgrund eines Katastrophenereignisses entstehen. Zum Beispiel der Einsturz eines Gebäudes durch ein Erdbeben oder die Überflutung eines Lagers während einer Überschwemmung.
Was indirekte Schäden betrifft, wie wirtschaftliche Verluste durch Betriebsunterbrechungen, den Verlust von Kunden oder zusätzliche Kosten zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten, sind diese in der Regel nicht durch die Grundpolice abgedeckt. Es ist jedoch möglich, eine Versicherung für solche Schäden durch zusätzliche Deckungen zu erhalten. Diese Erweiterungen der Grundpolice können zum Beispiel die Deckung von Gewinnverlusten während der Stillstandszeit oder der Kosten zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nach einem Katastrophenereignis umfassen.
Diese zusätzlichen Deckungen sind besonders wichtig für Unternehmen, die durch eine längere Betriebsunterbrechung schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen erleiden könnten.
Warum besteht jetzt eine Versicherungspflicht für Unternehmen gegen Katastrophenereignisse?
94 % des italienischen Territoriums sind von Erdrutschen oder Überschwemmungen bedroht, aber nur 7 % der Unternehmen sind gegen die Risiken von Katastrophenereignissen versichert.
Historische Hinweise und Daten zur Häufigkeit von Naturkatastrophen in Italien in den letzten Jahren
In den letzten Jahren hat Italien einen besorgniserregenden Anstieg von Katastrophenereignissen im Zusammenhang mit intensiven Regenfällen und Flussüberschwemmungen erlebt, wie die beiden Bilder verdeutlichen, die die Statistiken dieser Phänomene von 2010 bis 2023 zeigen.
Überschwemmungen durch starke Regenfälle
Im betrachteten Zeitraum sind die durch starke Regenfälle verursachten Überschwemmungen drastisch angestiegen, von nur 6 Ereignissen im Jahr 2010 auf 108 im Jahr 2023. Dieser Trend ist besonders seit 2017 deutlich zu erkennen, als die Zahl der Überschwemmungen signifikant anstieg und 2022 mit 105 Ereignissen ihren Höhepunkt erreichte. Der Graph zeigt einen Anstieg auf das Sechsfache im Vergleich zu den Werten, die in den ersten Jahren des Jahrzehnts verzeichnet wurden. Dieses Phänomen kann auf eine Reihe von Faktoren zurückgeführt werden, darunter die Zunahme von Häufigkeit und Intensität der Niederschläge aufgrund des Klimawandels, unkontrollierte Urbanisierung und eine unzureichende Bewirtschaftung der Wasserressourcen.
Flussüberschwemmungen
Parallel dazu hat sich auch die Zahl der Flussüberschwemmungen erheblich erhöht. Zwischen 2010 und 2023 hat sich die Anzahl dieser Überschwemmungen verdreifacht, von 3 Ereignissen im Jahr 2010 auf 27 im Jahr 2023. Nach einer Phase relativer Stabilität in den ersten Jahren des Jahrzehnts wurde ab 2017 ein deutlicher Anstieg beobachtet, mit signifikanten Höchstwerten in den Jahren 2018 und 2023. Dieser Anstieg kann mit intensiveren und häufigeren Regenfällen sowie einer erhöhten Anfälligkeit der Flussgebiete aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher und städtischer Entwicklungspraktiken in Verbindung gebracht werden.
Folgen
Der Anstieg dieser Katastrophenereignisse hat erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Gemeinschaften und die Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen in Italien. Überschwemmungen und Flussüberschwemmungen verursachen nicht nur direkte Schäden an Gebäuden, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen, sondern können auch zu langanhaltenden Unterbrechungen wirtschaftlicher Aktivitäten und zum Verlust von Menschenleben führen.
Welche Vorteile bietet die Pflichtversicherung gegen Katastrophenschäden für Unternehmen?
Die Einführung der Pflichtversicherung für Unternehmen gegen Katastrophenschäden bietet zahlreiche Vorteile, die für die Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Unternehmen in einem Umfeld zunehmender Anfälligkeit gegenüber extremen Naturereignissen entscheidend sind. Hier sind die wichtigsten Vorteile:
Schutz des Unternehmensvermögens
Der Hauptvorteil der Pflichtversicherung liegt im Schutz des Unternehmensvermögens. Die Versicherungspolicen decken direkte Schäden an Immobilien, mobilen Gütern und Maschinen ab, die durch Katastrophenereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche verursacht werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen im Falle eines Desasters eine Entschädigung erhält, die es ihm ermöglicht, beschädigte Vermögenswerte zu reparieren oder zu ersetzen, ohne auf eigene Mittel zurückgreifen zu müssen. Dadurch bleibt die finanzielle Stabilität des Unternehmens gewahrt. Dieser Schutz ist unerlässlich, um zu verhindern, dass ein einzelnes Katastrophenereignis das gesamte Unternehmensvermögen gefährdet und schwerwiegende Folgen für das Unternehmen und seine Stakeholder hat.
Erhalt der Betriebskontinuität
Ein weiterer entscheidender Vorteil der Pflichtversicherung ist die Möglichkeit, Ausfallzeiten zu minimieren und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Wenn ein Unternehmen von einer Katastrophe betroffen ist, besteht ein hohes Risiko, dass die Betriebstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingestellt werden muss. Die Versicherung kann zusätzliche Deckungen für indirekte Schäden wie den Gewinnverlust oder die Kosten für die Wiederaufnahme des Betriebs umfassen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich schneller zu erholen und die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsunterbrechung zu reduzieren. Im Wesentlichen fungiert die Versicherung als Instrument zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität, indem sie Unterbrechungen begrenzt und den Erhalt von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten schützt.
Zugang zu Finanzierungen und Förderungen
Schließlich kann die Pflichtversicherung gegen Katastrophenschäden den Zugang zu Finanzierungen und öffentlichen Förderungen erleichtern. Finanzinstitute und öffentliche Einrichtungen schätzen Unternehmen, die über eine solide Versicherung gegen Katastrophenrisiken verfügen, da dies das Risiko von Zahlungsunfähigkeit oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Falle einer Katastrophe verringert. Dadurch können versicherte Unternehmen Zugang zu speziellen Förderungen und Zuschüssen für den Wiederaufbau oder die Prävention erhalten. In einem Umfeld, in dem Naturkatastrophen immer häufiger auftreten, kann eine gute Versicherungspolice nicht nur einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung sein, um auf bestimmte finanzielle Ressourcen zugreifen zu können.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen, die keine Versicherung abschließen?
Unternehmen, die sich entscheiden, keine Versicherung gegen Katastrophenschäden abzuschließen, können mit einer Reihe von erheblichen Konsequenzen konfrontiert werden, die über die potenziellen direkten Schäden an ihrem Eigentum hinausgehen. Hier sind die wichtigsten Folgen:
Ausschluss von Zuschüssen, Förderungen und finanziellen Erleichterungen
Unternehmen, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, könnten vom Zugang zu Zuschüssen, Förderungen oder finanziellen Erleichterungen aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden. Dieses Risiko ist besonders relevant bei Naturkatastrophen, wenn öffentliche Unterstützung für die Erholung entscheidend wird. Die Nichteinhaltung der Versicherungsverpflichtung kann dazu führen, dass das Unternehmen von wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen des Staates oder lokaler Behörden ausgeschlossen wird, was die finanziellen und betrieblichen Schwierigkeiten im Falle einer Katastrophe zusätzlich verschärfen könnte.
Erhöhtes Risiko eines Zahlungsausfalls aufgrund fehlender Klimarisikomanagement
Unternehmen, die keine Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels ergreifen und die damit verbundenen Risiken nicht mindern, haben eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, in den nächsten Jahrzehnten zahlungsunfähig zu werden. Bis 2050 wird erwartet, dass Unternehmen, die nicht in das Management von Klimarisiken investieren, eine um 44 % höhere Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls haben als diejenigen, die proaktive Maßnahmen ergreifen. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Planung und Investition in Klimarobustheit, um die langfristige Nachhaltigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Erwartete jährliche Verluste durch Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutsche
In Italien wird der jährliche Verlust durch Katastrophenereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutsche auf etwa 0,65 % des Umsatzes von Unternehmen geschätzt. Ein Beispiel: Ein Unternehmen mit einem Umsatz von 2.000.000 € riskiert einen jährlichen Verlust von etwa 13.000 € durch solche Ereignisse. Diese potenziell erheblichen Verluste könnten durch eine angemessene Versicherung gemildert werden. Die Vernachlässigung dieses Bedarfs setzt das Unternehmen jedoch direkten finanziellen Risiken aus, die seine wirtschaftliche und operative Stabilität gefährden könnten.
Gesetz über den Haushalt 2024 (Legge di Bilancio 2024)
Artikel 1
101. Unternehmen mit Sitz in Italien und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die jedoch eine feste Niederlassung in Italien haben und gemäß Artikel 2188 des Zivilgesetzbuchs im Handelsregister eingetragen sind, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 Versicherungsverträge abzuschließen, die Schäden an den in Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt Aktiva, Position B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswerten abdecken, die direkt durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse auf nationalem Gebiet verursacht wurden. Zu den versicherungspflichtigen Ereignissen im Sinne des ersten Satzes gehören Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser und Flussüberschwemmungen.
102. Die Nichterfüllung der Versicherungspflicht durch die in Absatz 101 genannten Unternehmen wird bei der Zuweisung von Beiträgen, Zuschüssen oder finanziellen Erleichterungen aus öffentlichen Mitteln berücksichtigt, auch in Bezug auf solche, die im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen vorgesehen sind.
103. Versicherungsunternehmen können diese Deckung anbieten, indem sie entweder das gesamte Risiko direkt übernehmen, in Mitversicherung oder in Form eines Konsortiums durch mehrere Unternehmen. Im letzteren Fall muss das Konsortium registriert und vom Institut für die Aufsicht über Versicherungen (IVASS) genehmigt werden, das dessen Stabilität bewertet.
104. Um der Versicherungspflicht gemäß Absatz 101 nachzukommen, sieht der Vertrag einen möglichen Selbstbehalt oder eine Franchise von nicht mehr als 15 % des Schadens vor, sowie die Anwendung von Prämien, die proportional zum Risiko sind.
105. Durch ein Dekret des Ministers für Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für Unternehmen und Made in Italy können weitere Durchführungs- und Betriebsmodalitäten der Versicherungsschemata gemäß den Absätzen 101 bis 107 festgelegt werden, einschließlich der Modalitäten zur Feststellung der erstattungsfähigen Katastrophenereignisse sowie zur Bestimmung und periodischen Anpassung der Prämien unter Berücksichtigung des Prinzips der Gegenseitigkeit und nach Anhörung des IVASS. Dabei können auch Koordinierungsmodalitäten im Hinblick auf die geltenden Regelungs- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften im Versicherungsbereich festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf die Grenzen der Risikokapazität der Unternehmen oder des Konsortiums gemäß Absatz 103. Zudem können die in Absatz 104 genannten Werte aktualisiert werden.
106. Bei Feststellung eines Verstoßes oder einer Umgehung der Vertragsverpflichtung, auch im Rahmen der Vertragsverlängerung, verhängt das IVASS die Sanktionen gemäß Absatz 107. Die Verpflichtung gemäß Absatz 101 gilt nicht für Unternehmen, deren Immobilien unrechtmäßig errichtet wurden oder ohne die erforderlichen Genehmigungen gebaut wurden, oder für Immobilien, die nach deren Bau rechtswidrig verändert wurden.
107. Die Weigerung oder Umgehung der Vertragsverpflichtung durch Versicherungsunternehmen wird mit einer Verwaltungsstrafe von 100.000 bis 500.000 Euro geahndet.
108. Zur Unterstützung des wirksamen Managements der von den Versicherungsunternehmen verwalteten Portfolios zur Deckung der in Absatz 101 genannten Schäden ist die SACE S.p.A. ermächtigt, auf Marktbedingungen den Versicherern und Rückversicherern des privaten Marktes eine Deckung von bis zu 50 % der Entschädigungen anzubieten, die sie im Falle des Eintritts der im Vertrag vereinbarten Schadensereignisse zu zahlen haben, wobei die Deckung im Jahr 2024 5 Milliarden Euro nicht übersteigen darf und in den Jahren 2025 und 2026 entweder ebenfalls 5 Milliarden Euro oder den Betrag, der sich aus den zum 31. Dezember des Vorjahres nicht für Entschädigungen verwendeten und für das laufende Jahr verfügbaren Mitteln der speziellen Abteilung des Fonds gemäß Absatz 110 ergibt.
109. Für die von der SACE S.p.A. übernommenen Verpflichtungen aus den Deckungen gemäß Absatz 108 wird von Rechts wegen eine staatliche Garantie auf erstes Anfordern und ohne Rückgriff gewährt, deren Funktionsweise von der SACE S.p.A. mit getrennter Verwaltung registriert wird. Die staatliche Garantie ist ausdrücklich, bedingungslos und unwiderruflich. Die vom Staat gemäß diesem Absatz übernommenen Verpflichtungen werden bei der Überprüfung der Einhaltung des in Absatz 267 genannten Grenzwertes berücksichtigt.
110. Zur Erfüllung der in den Absätzen 108 und 109 genannten Zwecke wird innerhalb des Fonds gemäß Artikel 1, Absatz 14, des Gesetzesdekrets vom 8. April 2020, Nr. 23, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 5. Juni 2020, Nr. 40, eine spezielle Abteilung mit eigenständiger Buchführung eingerichtet, mit einem anfänglichen Kapital von 5 Milliarden Euro, das auch durch die von den Versicherungsunternehmen regelmäßig an die SACE S.p.A. gezahlten finanziellen Mittel gespeist wird, abzüglich der mit den Versicherungsschutzverträgen verbundenen Verwaltungskosten laut der Buchführung der SACE S.p.A., vorbehaltlich eines Ausgleichs nach Genehmigung des Jahresabschlusses des betreffenden Jahres und abzüglich der an dieselben Versicherungsunternehmen gezahlten Provisionen.
111. Die Bestimmungen der Absätze 101 bis 110 gelten nicht für Unternehmen gemäß Artikel 2135 des Zivilgesetzbuchs, für die weiterhin die in Artikel 1, Absätze 515 ff., des Gesetzes vom 30. Dezember 2021, Nr. 234 festgelegten Regelungen gelten.
112. In Artikel 2, Absatz 6, zweiter Satz, des Gesetzesdekrets vom 8. April 2020, Nr. 23, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 5. Juni 2020, Nr. 40, werden nach den Worten „wird von der SACE S.p.A. an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übertragen“ die folgenden Worte hinzugefügt: „abzüglich der von der genannten Gesellschaft getragenen Kosten für die vom Staat rückversicherten Verpflichtungen gemäß diesem Absatz, die sich aus der Buchführung derselben Gesellschaft ergeben“.