Das Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz vom 30. Dezember 2023, Nr. 213) hat entscheidende Bestimmungen zur Versicherungspflicht für Unternehmen eingeführt und betont die Bedeutung des Schutzes vor Katastrophenereignissen. Diese Pflicht erstreckt sich auf Unternehmen mit rechtlichem Sitz in Italien oder mit rechtlichem Sitz im Ausland, aber mit einer stabilen Organisation in Italien, die gemäß Artikel 2188 des Zivilgesetzbuches ordnungsgemäß im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind.
Versicherungspflicht für Unternehmen
Inhalt
Verpflichtender Abschluss bis zum 31. Dezember 2024
Das Gesetz schreibt Unternehmen vor, Versicherungsverträge gegen Katastrophenereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überschwemmungen und Überflutungen bis spätestens zum 31. Dezember 2024 abzuschließen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen angemessenen Schutz gegen mögliche Schäden durch solche Ereignisse zu gewährleisten.
Einschränkungen und Pflichtversicherung für bestimmte Vermögenswerte
Der Abschluss von Versicherungsverträgen ist für die im Artikel 2424 des Zivilgesetzbuches festgelegten Vermögenswerte verbindlich, Abschnitt Aktiva, Posten BII, einschließlich Grundstücke und Gebäude, Anlagen und Maschinen, industrielle und kommerzielle Ausrüstungen.
Konsequenzen bei Nichterfüllung
Eine eventuelle Nichterfüllung der Versicherungspflicht wird bei der Vergabe von Beiträgen, Zuschüssen oder anderen finanziellen Erleichterungen aus öffentlichen Mitteln berücksichtigt, insbesondere im Falle von Schäden durch Katastrophenereignisse.
Selbstbeteiligung und Franchise in Versicherungsverträgen
Die Verträge müssen eine Selbstbeteiligung oder Franchise vorsehen, die 15% des Schadens nicht überschreitet, zusammen mit risikoproportionalen Prämien. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte persönlich bezahlen muss, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Franchise, ähnlich wie die Selbstbeteiligung, ist der Betrag, den der Versicherte zu jeder Anfrage nach Deckung beitragen muss, oft jährlich.
Rolle der IVASS und Sanktionen für Verstöße
Versicherungsunternehmen können diese Deckungen anbieten, indem sie entweder das gesamte Risiko direkt übernehmen, es in Mitversicherung teilen oder in Form eines Konsortiums anbieten, das vom Institut für die Überwachung der Versicherungen (IVASS) registriert und genehmigt werden muss. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht wird mit einer Geldbuße zwischen 100.000 und 500.000 Euro sanktioniert.
Regulierung und Sanktionen durch das IVASS
In Italien wird der Versicherungsbereich von verschiedenen Aufsichtsbehörden reguliert, und die Sanktionen für die Ablehnung oder Umgehung der Verpflichtung zum Vertragsabschluss durch Versicherungsunternehmen werden von diesen Behörden verwaltet. Die Hauptaufsichtsbehörde für die Überwachung von Versicherungsunternehmen ist das Institut für die Überwachung der Versicherungen (IVASS).
Das IVASS ist ein unabhängiges öffentliches Organ, das Überwachungs- und Kontrollfunktionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Italien ausübt. Zu seinen Aufgaben gehört die Sicherstellung der Einhaltung der Versicherungsvorschriften und der Schutz der Interessen der Versicherten. Das IVASS hat die Befugnis, bei Verstößen von Versicherungsunternehmen Verwaltungssanktionen zu verhängen. Wenn ein Versicherungsunternehmen die Verpflichtung zum Vertragsabschluss ablehnt oder umgeht, kann der Fall dem IVASS gemeldet werden, das eine Untersuchung einleiten und bei Bedarf Sanktionsmaßnahmen ergreifen kann. Sanktionen können Geldstrafen, Widerruf von Genehmigungen oder andere korrigierende Maßnahmen umfassen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Nachfolgend das Haushaltsgesetz: Obligatorische Versicherungsdeckung für das Klima.
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