Wenn ein Kind geboren wird, ist an vieles zu denken: an seine Gesundheit, sein Wohl, seinen Weg in die Zukunft. Eines wird dabei gern vergessen oder zumindest aufgeschoben: die finanzielle Absicherung.
In der Region Trentino-Südtirol gibt es nun eine Möglichkeit, schon in den ersten Lebensmonaten mit dem Aufbau der Altersvorsorge von Kindern zu beginnen. Die Region gewährt dafür einen finanziellen Beitrag zugunsten von Neugeborenen (sowie adoptierten oder in Pflege genommenen Minderjährigen), damit diese in einen Pensionsfonds eingeschrieben werden.
Der Beitrag, der dafür ausgeschüttet wird, kann bis zu 1100 Euro pro Kind betragen.

Inhalt
Warum wurde der Beitrag eingeführt?
Das Ziel, das die öffentliche Hand mit dieser Unterstützung verfolgt, ist ein ebenso einfaches wie wichtiges: Es geht darum, die Verbreitung einer Zusatz-Pensionsversicherung zu fördern und Familien unter die Arme zu greifen, um frühzeitig mit einem langfristigen Ansparen beginnen zu können.
Wir wissen, dass bei der Geburt eines Kindes das Thema Rente unglaublich weit entfernt erscheint. Und doch ist gerade die Zeit der wichtigste Verbündete, wenn es um die Altersvorsorge geht. Schließlich bedeutet früh zu beginnen, schrittweise Kapital aufzubauen – auch mit kleinen Einzahlungen.
Gerade diesen ersten Schritt unterstützt die Region nun mit diesem Beitrag.
Wie sieht der Beitrag konkret aus?
Der Beitrag wird gewährt, wenn ein Kind in einen der gesetzlich anerkannten Zusatzpensionsfonds eingeschrieben wird. Dabei ist er nicht vom Familieneinkommen abhängig, ein ISEE-Nachweis ist deshalb nicht notwendig.
Der Gesamtbetrag kann folgende Summen erreichen:
- 300 Euro im ersten Lebensjahr (oder im ersten Jahr ab dem Tag der Adoption oder der Übernahme in Pflege)
- 200 Euro jährlich für die vier darauffolgenden Jahre di adozione o affidamento);
Rechnet man diese Summen zusammen, kommt man auf einen Beitrag der Region, der bis zu 1100 Euro betragen kann.
Zu beachten ist allerdings, dass die jährlichen Folgebeiträge nach dem ersten Lebensjahr nur ausgezahlt werden, wenn von Seiten der Familie mindestens 100 Euro pro Jahr in den auf das Kind lautenden Pensionsfonds eingezahlt werden.
Der Beitrag wird nicht direkt an die Familie ausgezahlt, sondern in den Pensionsfonds des Kindes eingezahlt, wodurch seine Altersvorsorgeposition stetig wächst.
Wer kann ansuchen?
Bestimmt ist der Beitrag für Kinder bis zur Vollendung des fünften Lebensjahrs, die
- ab dem 1. Jänner 2025 geboren oder
- ab diesem Datum adoptiert oder in Pflege genommen wurden.
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass der Beitrag auch jenen zusteht, die am 1. Jänner 2025 das fünfte Lebensjahr vollenden oder noch nicht vollendet haben, sowie jenen, bei denen seit dem Tag der Adoption oder Pflegeaufnahme noch keine fünf Jahre vergangen sind. Damit eröffnet sich auch für Kinder, die 2020 bis 2024 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wurden, die Chance, den Beitrag zu erhalten.
Auch in diesen Fällen wird der Beitrag bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres bzw. bis fünf Jahre ab dem Tag der Adoption oder Pflegeaufnahme gewährt und jedenfalls nicht über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus.
Als Voraussetzungen gelten:
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Abgabe seines Ansuchens seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Region wohnhaft sein.
- Der Minderjährige muss bei der Geburt in der Region ansässig sein oder durch den Adoptions- bzw. Pflegebeschluss seinen Wohnsitz in der Region begründen. Für die Jahre nach dem ersten Lebensjahr bzw. nach dem ersten Jahr ab Adoption oder Pflegeaufnahme muss der Minderjährige für den jeweiligen Bezugszeitraum des Beitrags in einer Gemeinde der Region wohnhaft sein. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von mindestens zehn Monaten nachgewiesen werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Beitritt des Minderjährigen zu einem Zusatzrentenfonds gemäß Gesetzesdekret vom 5. Dezember 2005, Nr. 252 in geltender Fassung bereits erfolgt sein.
Wer darf den Beitragsantrag einreichen?
- ein Elternteil (leibliche oder Adoptiveltern)
- ein Pflegeelternteil
- der gesetzliche Vormund des Minderjährigen
Eine Chance, die es sorgfältig zu prüfen gilt
Einen Pensionsfonds für ein Kind zu eröffnen, bedeutet nicht nur, den regionalen Beitrag in Anspruch zu nehmen. Es bedeutet, einen Weg einzuschlagen, der weit in die Zukunft führt.
Pensionsfonds ermöglichen
- flexible Einzahlungen im Laufe der Zeit,
- die Wahl zwischen verschiedenen Anlageprofilen,
- die Möglichkeit, Beiträge zu erhöhen oder auszusetzen,
- die per Gesetz vorgesehenen steuerlichen Vorteile zu nutzen.;
Jede Familie sollte sich für die Lösung entscheiden, die am besten zu ihren Bedürfnissen und ihrer Möglichkeit passt, Kapital anzusparen.
Der Beitrag der Region stellt also einen ersten Anreiz dar, die eigentliche Entscheidung besteht aber darin, mit Bedacht in die Zukunft des eigenen Kindes zu investieren.
Wann muss der Beitragsantrag eingereicht werden?
Der Beitragsantrag muss:
- bis zum Abschluss des zweiten Lebensjahres oder
- bis zwei Jahre nach dem Tag der Adoption oder Pflegeaufnahme.
eingereicht werden.
Für die von der Übergangsregelung Betroffenen, also für Kinder, die von 2020 bis 2024 geboren wurden, wurde als letzter Einreichtermin der 31. Dezember 2027 festgeschrieben.
Anträge müssen mit einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro und mit den vorgesehenen Dokumenten versehen werden.
Warum sollte man sich schon jetzt informieren?
Der Beitrag der Region stellt eine wichtige Neuerung in Italien dar. Früh mit Planung des Antrags zu beginnen, ermöglicht es,
- den Anspruch auf den Beitrag nicht zu verlieren,
- die Einzahlungen in aller Ruhe zu planen und
- den Faktor Zeit bestmöglich zu nutzen.
Leider neigt man oft dazu, Entscheidungen zur Altersvorsorge aufzuschieben, doch wenn es um die eigenen Kinder geht, kann man selbst mit einem kleinen Schritt heute für einen großen Unterschied morgen sorgen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Einen Pensionsfonds für ein Kind einzurichten, erfordert in erster Linie einen Plan. Der Beitrag der Region ist dabei eine wichtige Chance, entscheidend ist aber, die für die eigene Familie optimale Lösung zu finden.
Bei Potenza Versicherungen können wir Ihnen helfen
- zu verstehen, wie ein Zusatzrentenfonds für Minderjährige funktioniert,
- zu bewerten, welche der verschiedenen Arten von Pensionsfonds am besten geeignet ist,
- zu wählen, welches Anlageprofil zu einem langfristigen Zeithorizont passt,
- die Antragstellung bei der Region abzuwickeln.
Jede Familie ist anders, deshalb helfen wir Ihnen, die Chance, die die Region bietet, sorgfältig und mit Umsicht zu prüfen und jene Lösung zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.




